Derzeit werden falsche Aussagen zur CPM Therapie verbreitet
- Entgegen anders lautender Aussagen
- ist bei der CPM – Therapie kein Gefährdungspotential erkennbar.
- Beim BfArM (zuständige Meldebehörde gemäß MPG) liegt keine Meldung vor!
- Seit 15 Jahren jährlich ca. 50.000 Versorgungen zu Hause.
- Entgegen anderer Aussagen,
- ist die CPM-Therapie im HMV (Hilfsmittelverzeichnis)
- Produktgruppe 32 unverändert aufgeführt und nicht herausgenommen.
- Entgegen anderer Aussagen
- sind 2 CPM Knieschienen im HMV mit Einzelproduktnummern gelistet!
- sind u. a. CPM Schulterschienen zur Einzellistung angemeldet!
- Entgegen anderer Aussagen
- ist die CPM – Therapie nicht teuer,
- sondern durch mehrfach täglichen Einsatz zu Hause effizient
- und im HMV zusammen mit Krankengymnastik vorgesehen.
- Entgegen anderer Aussagen
- gibt es relevante Studien, die die CPM Therapie befürworten
- Entgegen anderer Aussagen
- werden die Kosten für CPM Geräte von vielen Krankenkassen übernommen.
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- CPM – Therapie kann für die häusliche Anwendung unverändert verordnet werden,
- in der Regel für 2 – 4 Wochen für alle aufgeführten Indikationen im HMV.
- Nach wie vor sind Motorbewegungschienen als Hilfsmittel genehmigungspflichtig!
- Sollte eine Krankenkasse zu den nicht übernehmenden Krankenkassen gehören,
- besteht die Möglichkeit das CPM Therapie-Gerät
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- auf eigene Kosten zu mieten
- und dann gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Sichern Sie Ihren OP Erfolg durch CPM - Therapie.
- Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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